Finanzbuchhaltung


  • Hol- und Bringservice
  • Ordnen und sortieren Ihrer Belege
  • Kontierung und Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Erstellung aller gewünschten Auswertungen (auch für Banken)



Bitte beachten Sie, dass ich, soweit ich Hilfeleistungen in Steuersachen anbiete, diese sich ausschließlich auf das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren beschränkt (lt. §6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz).

Wünschen Sie darüber hinausgehende Hilfeleistungen in Steuersachen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.